10 5 2021

Avion Zoll informiert: Brexit und neue Zollverfahren zwischen UK und EU

Zum 1. Januar 2021 hat das Vereinigte Königreich die Zollunion der Europäischen Union verlassen, zusammen mit allen EU-Richtlinien und internationalen Abkommen.

Da es nicht mehr Teil des Binnenmarktes ist, geht der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital zwischen Großbritannien und der EU verloren.

Was sich aus Sicht des Zolls ändert

  • Es wird keine Zölle und Quoten auf Waren geben, die zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Ländern gehandelt werden, vorausgesetzt, die Unternehmen können nachweisen, dass ihre Produkte vollständig den Ursprungsregeln für EU-Waren entsprechen und die Anforderungen erfüllen.
  • Um die Einhaltung der Ursprungsregeln zu erleichtern und den bürokratischen Aufwand zu verringern, erlaubt das Abkommen den Unternehmen, den Ursprung von Waren selbst zu bescheinigen, und sieht eine vollständige Kumulierung vor, was bedeutet, dass Unternehmen nicht nur die verwendeten Ursprungsmaterialien, sondern auch die Verarbeitung berücksichtigen können, wenn diese im Vereinigten Königreich oder in EU-Ländern stattgefunden hat.
  • Die gegenseitige Anerkennung des AEO-Status (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) und des Status des Zugelassenen Ausführers wurde gewährt, eine Maßnahme, die die Zollverfahren erheblich erleichtern wird.
  • Das Abkommen wird technische Handelshemmnisse vermeiden, indem es z. B. für Produkte mit geringem Risiko die Erklärung der Einhaltung von Vorschriften durch Selbstzertifizierung vorsieht; es sieht auch Erleichterungen für andere spezifische Waren von beiderseitigem Interesse vor, wie z. B. Automobil, Wein, Chemikalien, Pharmazeutika und organische Stoffe. Allerdings müssen alle britischen Waren, die in EU-Länder eingeführt werden, weiterhin die hohen regulatorischen Standards der EU erfüllen, z. B. in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Produktsicherheit.

Was aus Sicht des Zolls gleich bleibt

  • Die technische Einstufung des Austauschvorgangs bleibt unverändert: Er beinhaltet eine Exporttätigkeit in ein Drittland und unterliegt daher Art. 8, D.P.R. Nr. 633/72.
Auf Wunsch bietet das Team von Avion Zoll Beratung zu Zoll- und Steuerverfahren an.
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